Hausordnung für das Schwimmbad AQUA Romantica 1. Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust entliehener Sachen haftet der Badegast für den Schaden. 2. Die Benutzung der Badeeinrichtungen darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. 3. Die Badegäste kommen nur in der Anzahl der Personen, wie auch angemeldet wurden. Bei abweichender Personenzahl behält sich der Besitzer vor, die Gäste des Schwimmbades zu verweisen. 4. Kinder bis zu 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein, der zur Aufsicht berechtigt ist. 5. Behälter oder Gegenstände aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mit ins Schwimmbad genommen werden. 6. Das Rauchen ist im Schwimmbad nicht gestattet. 7. Lehrer oder Leiter Sport treibender Vereine und Gruppen übernehmen für ihre Klassen bzw. Gruppen die volle Verantwortung. Sie sorgen insbesondere dafür, dass die Bestimmungen der Bäderordnung eingehalten werden. 8. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautausschlägen sowie für solche, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. 9. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet; dies gilt auch für Behinderte, sofern sie auf eine Begleitung angewiesen sind. 10. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. 11. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Bäderbetrieb nicht. 12. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Bad eingebrachten Sachen, sowie für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge wird nicht gehaftet. 13. Badegäste, die gegen die Bäderordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Buchungsentgelt wird in solchen Fällen nicht erstattet. 14. Die Benutzung der angebotenen Einrichtungen z. B. Sauna erfordert Rücksicht und Umsicht. Besondere Verhaltensregeln in der Sauna 1. Minderjährige haben nur in Begleitung oder mit Zustimmung eines Erziehungs-berechtigten Zutritt.2. Bevor die Sauna benutzt wird, muss geduscht werden, um den Fettfilm auf der Haut zu entfernen. 3. Die Sauna darf nur unbekleidet, mit gut abgetrocknetem Körper und ohne Badeschuhe betreten werden. 4. Die Verwendung eines Saunatuches oder Badetuches als Sitz- und Fußunterlage ist zwingend erforderlich. 5. Sauna-Aufgußdüfte dürfen niemals unverdünnt über die heißen Steine gegossen werden. 6. Es ist nicht zulässig Einreibemittel jeglicher Art vor dem Benutzen der Ruheliegen zu verwenden. 7. Es darf keine Kerze mit in die Sauna genommen werden. 8. Es ist verboten, Handtücher und andere Gegenstände auf den Saunaofen zu legen. 9. Es ist nicht gestattet, mit frisch gefärbten Haaren die Saunaanlage zu benutzen.
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